top of page

Oldtimergutachten

Oldie but goldie!

Wir haben ein großes Herz für Ihr Goldstück!

Wir bieten auch Oldtimergutachten gemäß §23 StVZO für Fahrzeuge an, die mindestens 30 Jahre alt sind. Ein positives Ergebnis dieser Prüfung berechtigt den Wagen zur Zulassung mit dem begehrten H-Kennzeichen.

Um den Oldtimer-Status festzustellen, unterziehen wir das Fahrzeug zunächst einer Untersuchung im Umfang von einer Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO. Im Anschluss erfolgt eine eingehende Begutachtung durch einen Sachverständigen, der den Zustand verschiedener Baugruppen überprüft. Unser Ziel ist es, Ihr Oldtimer-Fahrzeug in bestmöglichem Zustand zu bewerten und Ihnen die Vorteile des H-Kennzeichens zu verschaffen.

bottom of page