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Einzelabnahmen

Fahrzeug importiert? Keine ABE?

Kein Problem!

Unser Team bietet auch die Erstellung von Einzelabnahmen nach §21 StVZO an, die Sie zum Beispiel für die Zulassung von importierten Fahrzeugen benötigen.

Auch Einzelabnahmen nach §19(2) StVZO in Verbindung mit §21 StVZO werden von unseren Prüfern durchgeführt. Diese werden beispielsweise benötigt, weil die Änderungsabnahme nach §19(3) nicht erfolgen kann, wenn keine ABE vorliegt.

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