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Änderungsabnahmen
Tiefergelegt? Neue Felgen?
Wir nehmen Ihre Veränderung am Fahrzeug gerne ab!
Eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO ist immer dann nötig, wenn Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, durch den Ein- oder Anbau von Teilen für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (ABE für FZ-Teile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung) vorgelegt werden.
Als Prüfstelle der GTÜ sind wir in der Lage, Ihre Änderungsabnahme schnell und unkompliziert durchzuführen, sodass ihr Fahrzeug wieder zugelassen und versichert ist. So können Sie wieder sicher und legal am Straßenverkehr teilnehmen!
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